Rechtsanwalt und Strafverteidiger Martin Luft
Strafverteidigung in Berlin seit 2013
Rechtsanwalt Luft studierte Jura zunächst an der Universität Potsdam, er beendete sein Studium erfolgreich an der juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin. Er absolvierte den anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Kammergerichts. Während dieser Zeit übernahm er für die Staatsanwaltschaft die Sitzungsvertretung beim Jugendrichter und war in einer renommierten auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei tätig. Bereits während des Studiums lag der Fokus seiner Studien auf dem Gebiet des Strafrechts: Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Mit erfolgreichem Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung erlangte Rechtsanwalt Luft die Befähigung zum Richteramt.
Professionalität und Engagement
Als Anwalt für Strafrecht hat er es sich zur Aufgabe gemacht, seine Mandanten gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und Strafgerichten professionell und engagiert zu vertreten. Um diesem Anspruch zu genügen, setzt Strafverteidiger Luft auf konsequente Fortbildung. In diesem Zusammenhang hat Rechtsanwalt Luft den Kurs “Fachanwalt für Strafrecht” erfolgreich absolviert.
Qualität durch Fortbildung
Rechtsanwalt Luft nimmt regelmäßig Fortbildungen im Bereich des Strafrechts wahr. Im Weiteren ein Einblick in vergangene Seminare.
2015
„Befragungstechnik / Befragungstaktik im verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Mandat“, Hr. Alex Wendler
„Das Adhäsionsverfahren aus anwaltlicher Sicht“, RiAG Hr. Kai-Uwe Herbst
„Rechtsfehler bei der Strafzumessung“, bei Hr. Dr. Andreas Ernemann
2016
„Die Besetzungsrüge“, Fr. RA Cäcilia Rennert
„Effektive Verteidigungsstrategie im Vor- und Hauptverfahren“, Hr. RA Matthias Doehring
„Strafverteidigung mit neuer Rechtsprechung – Strategien, Handlungskompetenz, Anträge“, Hr. Dr. Bernd Wagner
„Verteidigung gegen Untersuchungshaft Teil I“, Hr. Dr. Frank Nobis
„Neue Entwicklungen der Rechtsprechung zum BtMG“, Fr. RA Cäcilia Rennert
2017
„Verteidigung an den Internationalen Strafgerichtshöfen“ International Criminal Defence Lawyers Germany E.V – Annual Meeting
„Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und aktuelle Rechtsfragen aus dem Strafrecht und Strafprozessrecht“, Hr. Prof. Dr. Thomas Fischer
„Die aktuellen Gesetzesänderungen im Strafrecht aus der Sicht der Strafverteidigung (mit Vermögensabschöpfung und StPO-Reform), Hr. Dr. Bernd Wagner
2018
„Update Sexualstrafrecht: Erste Erfahrungen mit der gesetzlichen Neuregelung“, Hr. RA Stefan Conen
„Neues Recht und Aktuelle Rechtsprechung Strafprozessrecht“, Hr. RA Frank Zindler
„Der Opferanwalt – (nur) eine Nebenrolle im Strafverfahren?!“, Hr. Eicher, Kirsten
2019
„Möglichkeiten der Einflussnahme im Strafverfahren und Abwehr von Manipulationsstrategien anderer Verfahrensbeteiligter“, Fr. Ass. Jeanette Goslar
„Zeugenvernehmung im strafrechtlichen Verfahren“, Fr. Ass. Jeanette Goslar
„Was man als Strafverteidiger/in „drauf“ haben muss!“, RA Klaus-Martin Rogg
2020
„Beweisantrag: Probleme des Konnexitätskriteriums im neu gefassten § 244 Abs. 3 StPO u.a.“, Hr. Dr. Bernd Wagner
„Strafverteidigung gegen richterliche Konfliktstrategien u.a.“, Hr. Dr. Bernd Wagner „Nebenklage und Adhäsionsverfahren, u.a. Vertretung im Ermittlungsverfahren“, Fr. RA Christina Clemm
„Die Einlassung als Verteidigungsmittel“, Hr. Dr. Bernd Wagner
“ Führerscheintourismus / Fahren ohne Fahrerlaubnis“, Fr. Gracia Dahmen
„Volkssport „Abhauen“ und die Folgen für die Fahrerlaubnis, u.a. Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren“, Fr. Gracia Dahmen
2021
Workshop Strafverteidigung „Der Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; Technik zum Stellen von korrekten Beweisanträgen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens; Anknüpfungstatsachen und deren Konnexität; Sachkunde eines Gutachters/einer Gutachterin“, Hr. Dr. Bernd Wagner
„Beweisanträge im Straf- und OWi-Verfahren; Strategie – Technik – Handlungskompetenz – Feststellungen zum Sachverhalt; Aufklärungsgrundsatz; Grundlagen des Beweisantragsrechts; Konzepte für alle vier Strengbeweismittel“, Hr. Dr. Bernd Wagner
„Strafverteidigung als Fehlurteilsprophylaxe; Handlungskompetenz Protokoll statt Zeugenerinnerung (Vorhalt, § 253 StPO); Ausweitung der Ausnahmen des § 250 StPO; Gerichtskundigkeit, Allgemeinkundigkeit und Alltagstheorie“, Hr. Dr. Bernd Wagner
„Aktuelle BGH-Entscheidungen im Straf- und Strafverfahrensrecht, Schwerpunkte: Beweisantragsrecht, Befangenheit und Beweisverwertungsverbote; Neues zu Beweisbehauptungen ins Blaue hinein; Neues zur Konnexität bei fortgeschrittener Beweisaufnahme; Unverzüglichkeit des Anbringens von Befangenheitsgesuchen; Neues zur „qualifizierten“ Belehrung des Beschuldigten“, Prof. Dr. Hartmut Schneider
„Strafverteidigung in Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB; Tatbestand und Rechtsfolgen des § 266a StGB; Begleitstraftaten und an § 266a StGB angrenzende Ordnungswidrigkeiten; Bezüge zum Insolvenzrecht und zur Kurzarbeit; Strafbefreiende Selbstanzeige“, Hr. Oliver Chama
2022
„Aktuelle Rechtsprechung zum Straf- und Strafverfahrensrecht“, Fr. Louisa Krämer, Hr. Hans Holtermann
„Legalize it! Zur rechtlichen Ausgestaltung der Legalisierung von Cannabis“, Hr. Gürpinar Ates u.a.
„Verteidigen mit Datenschutz“, Hr. Sascha Petzold
„Praxisgespräch Sexualstrafrecht: Verteidigung nach dem 50. StrÄG“, Hr. Ursus Koerner von Gustorf u.a.
„Ersatzfreiheitsstrafe (abschaffen!)“, Hr. Olof Breidert u.a.
„EncroChat, SkyECC, ANOM“, Hr. Christian Lödden u.a.
„§ 362 Nr. 5 StPO? Wiederaufnahme zu Ungunsten“, Fr. Dr. Carolin Arnemann u.a.
„Pandemiestrafrecht – Besondere Straf- und Bußgeldvorschriften und aktuelle Kriminalitätsfelder in Zeiten der Pandemie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und den Corona-Schutz-Verordnungen der Länder – Straftaten aus der „Querdenker-Szene“ – Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung Straftaten nach dem Medizinproduktegesetz“, Hr. Oliver Chama
„Verteidigung im Sexualstrafverfahren einschl. der Neuregelungen – Die Neuerungen nach der Reform der §§ 176 ff. StGB – Bedeutung der Neuregelungen für die Verteidigerpraxis – Versagung der Akteneinsicht an Belastungszeugen/innen, § 406e Abs. 2, S. 2 StPO – Glaubhaftigkeitsgutachten / Fehleranalyse / Einwände gegen Glaubhaftigkeitsgutachten“, Fr. Nicole Friedrich
Veröffentlichungen
- Martin Luft / Jan Rinklake – Anmerkung zu LG Berlin, Urt. v. 18.05.2020 – 571 Ns 140/19 (Körperverletzungserfolg bei psychischer Krankheit), Strafverteidiger 2023, 30